14. Dez 2023
Schliessstunden am 31. Dezember 2023, 1. und 2. Januar 2024
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.
In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar sowie vom 2. auf den 3. Januar 2024 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 03.30 Uhr zu schliessen. Es sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich (Beschluss gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz des Kantons Bern (GGG)).
Eine entsprechende Publikation erfolgt durch das zuständige Regierungsstatthalteramt in den Anzeigern.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.