Gemeindewahlen vom 22. September 2024

13. Jun 2024

Wahldatum und Eingabe Wahlvorschläge

Der Gemeinderat Mühleberg hat die ordentlichen Gemeindewahlen für die am 1. Januar 2025 beginnende vierjährige Amtsdauer auf Sonntag, 22. September 2024 festgesetzt. Das Wahlverfahren stützt sich auf das Organisationsreglement (OgR) vom 10. Dezember 2007 sowie auf das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (RAW) vom 10. Dezember 2007 ab.

Durch Urnenwahlen sind zu wählen:

  • Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
    sieben Mitglieder des Gemeinderates
    sechs Mitglieder der Bau- und Planungskommission
    drei Mitglieder der Schulkommission
  • Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
    Die Präsidentin oder der Präsident des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung in einer Person aus der Mitte des Gemeinderates

Folgende Parteien und Gruppierungen erhalten die notwendigen Wahlunterlagen

  • Die Mitte Bern West
  • FDP Sektion Mühleberg (Freisinnig-Demokratische Partei)
  • SP Mühleberg-Frauenkappelen (Sozialdemokratische Partei)
  • SVP Sektion Mühleberg (Schweizerische Volkspartei)

Weitere Parteien oder Gruppierungen, welche das erste Mal an den Wahlen teilnehmen wollen, können sich bei der Gemeindeverwaltung melden, damit ihnen die erforderlichen Wahlvorschlagsformulare zugestellt werden können.

Für die Bekanntgabe der Wahlvorschläge sind die folgenden Bestimmungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen zu beachten:

Art. 80 Wahlvorschläge

  • Die Wahlvorschläge sind bis zum vierundvierzigsten Tag, das heisst bis Freitag, 9. August 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg, einzureichen.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
  • Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.


Art. 81 Ausschliessungsgründe

  • Wer für ein Amt kandidiert, darf nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
  • Stehen sie auf mehreren Wahlvorschlägen, so haben sie sich auf Aufforderung der Gemeindeschreiberin hin bis zum neununddreissigsten Tag vor dem Wahltag, bis Mittwoch, 14. August 2024, 11.30 Uhr, für einen Vorschlag zu entscheiden. Auf den übrigen werden sie gestrichen.
  • Geben sie innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so werden sie auf allen Vorschlägen gestrichen.


Art. 82 Inhalt der Wahlvorschläge

  • Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
  • Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
  • Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
  • Bei Proporzwahlen darf jeder Name zweimal aufgeführt werden.


Art. 87 Listenverbindungen

  • Zwei oder mehrere Listen können durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung als miteinander verbunden erklärt werden (Listenverbindungen).
  • Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
  • Listenverbindungen werden nur anerkannt, wenn die übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertretung bis spätestens am neununddreissigsten Tag vor der Wahl, bis Mittwoch, 14. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg, eintrifft.
  • Unterlistenverbindungen innerhalb einer Listenverbindung sind nicht zulässig.


Die geprüften Wahlvorschläge werden voraussichtlich am Donnerstag, 22. August 2024, im Anzeiger Laupen publiziert.

Weitere Informationen zu den Gemeindewahlen finden Sie hier.

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