26. Sep 2024
Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 23. September 2024
Budget 2025
Der Gemeinderat hat das Budget 2025 zuhanden der Stimmberechtigten verabschiedet. Das Budget weist im Allgemeinen Haushalt einen Aufwandüberschuss von CHF 162'000 aus.
Gemeindewahlen
Der Gemeinderat hat die Resultate der Gemeindewahlen vom 22. September 2024 zu Kenntnis genommen. Die Beschwerdefrist in Wahlsachen beträgt 10 Tage. Der Gemeinderat hat die Resultate unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde erwahrt. Den aktuellen Gemeinderatsmitgliedern ist eine umfangreiche und vollständige Amtsübergabe an die neuen Mitgliedern ein Anliegen. Die notwendigen Schritte zur Ressortverteilung und Amtsübergabe sollen somit frühzeitig in Angriff genommen werden.
Dorfgespräch
Im Rahmen des Beratungsangebots „Dorfgespräch“ von Espace Suisse wurde die allgemeine Entwicklung und Zukunft der Gemeinde Mühleberg aufgegriffen und dabei unter anderem eine Begehung vor Ort mit anschliessender Analyse durch die Espace Suisse gemacht. Am 8. Juni 2024 fand in diesem Zusammenhang ein „Dorfgespräch“ statt, wobei die Espace Suisse ihre Analyse präsentierte und die Bevölkerung zu bestimmten Themen Diskussionen führen konnte. Die von den Besuchern notierten Gedanken und Ideen wurden im Anschluss an den Anlass durch die Espace Suis-se ausgewertet. Den entsprechenden Schlussbericht mit Empfehlungen der Espace Suisse hat der Gemeinderat anlässlich der Sitzung zur Kenntnis genommen. Die Ausarbeitung und der Vollzug der Empfehlungen werden auf die Pendenzenliste der neuen Legislatur 2025 – 2028 gesetzt.
Kinderkonzert «Sing mit uns»
Die Schule Mühleberg nimmt am 8. Dezember im Rahmen des Projektes «Sing mit uns» an einem Konzert mit dem Firstclassics Orchestra teil. Der Gemeinderat unterstütz das Projekt mit einem Beitrag von 644 Franken (7 Franken pro Schüler/in). Ein Nachkredit zu Lasten Jahresrechnung 2024 wurde genehmigt.
Winterdienstkonzept
Der Gemeinderat genehmigt das Winterdienstkonzept der Saison 2024/2025. Das Konzept ist an-zupassen, da mit der Fertigstellung der Erschliessung Überbauung Heggidorn in absehbarer Zeit, diese in das Eigentum der Gemeinde übergeht. Mit dem Übergang wird die Gemeinde für den entsprechenden Strassenabschnitt unterhaltspflichtig.
Nachkredit