Für die Abgabe von Speisen und Getränken und den Handel mit alkoholischen Getränken ist gewöhnlich eine gastgewerbliche Einzelbewilligung notwendig.
Die vollständigen Gesuche müssen bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg rechtzeitig zur Prüfung eingereicht werden. Bewilligungsinstanz ist das Regierungsstatthalteramt Bern - Mittelland.
Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
Mehrweggeschirrpflicht
Die Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht gilt für Veranstaltungen ab 1000 Personen (über den Gesamtanlass gezählt).
Ausgenommen sind Märkte und Gewerbeausstellungen. Nebst dem Mehrweggeschirr ist auch folgendes Einweggeschirr zulässig:
- biobasierte Einweg-Becher bis 2 dl für Heissgetränke
- biobasierte Einweg-Becher bis 2 dl für die direkte Abgabe von Kaltgetränken an Sportlerinnen und Sportler während dem Wettkampf (z.B. bei Volksläufen, Radrennen etc.)
- biobasiertes Einweg-Besteck
- biobasierte Einweg-Gebinde für Essen (Teller, Suppenteller, Schalen etc.)
- PET-Flaschen, Glasflaschen, Alu-Dosen, sofern sie separat gesammelt und recycliert werden
- Pergament, Papiertüten, Servietten
- Kleinutensilien wie Rührstäbchen, Zahnstocher, Glacelöffelchen, Trinkhalme, Einwegbecher für Glace
Wichtig: «Biobasiert» bedeutet: z.B. aus Papier/Karton, Holz, Palmblätter, Bambus, Maisstärke, Zuckerrohr, Milchsäure etc. – also kein fossiler Kunststoff (Plastik) wie z.B. Styropor.
Der Einsatz von Mehrweggeschirr wird grundsätzlich für alle Veranstaltungen empfohlen. Aber: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Möglichkeiten, Abfälle zu vermeiden, gibt es viele.
Weitere Informationen
Vollzugshilfe Umsetzung Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht