Veranstaltungen organisieren

Kultur und Medien
Veranstaltungen organisieren

Möchten Sie einen Sportanlass, eine Kundgebung oder ein Fest in der Gemeinde Mühleberg durchführen? Organisator/innen und Verantwortliche von Veranstaltungen müssen eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften beachten.

Eine Veranstaltung kann je nach Art verschiedene gesetzlich regulierte Bereiche betreffen.

So können für eine Veranstaltung mehrere Bewilligungen oder ab einer bestimmen Grösse Sicherheitskonzepte notwendig sein. Auch bei der Ausgabe von Getränken und Speisen sind Vorschriften zu beachten.

Eine Veranstaltung - mehrere Bewilligungen

Speisen und Getränke an Veranstaltungen

Für die Abgabe von Speisen und Getränken und den Handel mit alkoholischen Getränken ist gewöhnlich eine gastgewerbliche Einzelbewilligung notwendig.

Die vollständigen Gesuche müssen bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg rechtzeitig zur Prüfung eingereicht werden. Bewilligungsinstanz ist das Regierungsstatthalteramt Bern - Mittelland.

Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung

Mehrweggeschirrpflicht
Die Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht gilt für Veranstaltungen ab 1000 Personen (über den Gesamtanlass gezählt).

Ausgenommen sind Märkte und Gewerbeausstellungen. Nebst dem Mehrweggeschirr ist auch folgendes Einweggeschirr zulässig:

  • biobasierte Einweg-Becher bis 2 dl für Heissgetränke
  • biobasierte Einweg-Becher bis 2 dl für die direkte Abgabe von Kaltgetränken an Sportlerinnen und Sportler während dem Wettkampf (z.B. bei Volksläufen, Radrennen etc.)
  • biobasiertes Einweg-Besteck
  • biobasierte Einweg-Gebinde für Essen (Teller, Suppenteller, Schalen etc.)
  • PET-Flaschen, Glasflaschen, Alu-Dosen, sofern sie separat gesammelt und recycliert werden
  • Pergament, Papiertüten, Servietten
  • Kleinutensilien wie Rührstäbchen, Zahnstocher, Glacelöffelchen, Trinkhalme, Einwegbecher für Glace

Wichtig: «Biobasiert» bedeutet: z.B. aus Papier/Karton, Holz, Palmblätter, Bambus, Maisstärke, Zuckerrohr, Milchsäure etc. – also kein fossiler Kunststoff (Plastik) wie z.B. Styropor.

Der Einsatz von Mehrweggeschirr wird grundsätzlich für alle Veranstaltungen empfohlen. Aber: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Möglichkeiten, Abfälle zu vermeiden, gibt es viele.

Weitere Informationen

Vollzugshilfe Umsetzung Mehrweggeschirr- und Pfandpflicht

Sicherheit

Veranstalter/innen sind verantwortlich, dass Besuchende sicher an einem Anlass teilnehmen können und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.

Das gilt selbst in einem Notfall, wie beim Ausbruch eines Brandes, extremen Wetterereignissen, Ausschreitungen etc. Besuchende dürfen durch die Teilnahme nicht in ihrer Gesundheit gefährdet werden!

Die Veranstalter/innen machen sich bei Pflichtverletzungen nicht nur strafbar, sondern auch haftbar. Es empfiehlt sich, eine passende Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen abzuschliessen.

Sicherheitskonzept für Grossanlässe (ab 500 Personen)
Veranstaltungen mit mehr als 500 Besuchenden gelten als Grossveranstaltung. Die Anforderungen an die Organisation einer solchen Veranstaltung sind hoch und es muss ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung erstellt werden.
Ein Sicherheitskonzept soll auf mögliche Risiken und Szenarien aufmerksam machen, die während einer Veranstaltung eintreten können. Es sorgt dafür, dass im Krisenfall richtig gehandelt werden kann, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Erstellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept von den Veranstalter/innen.

Ausführlichere Informationen und weitere Links sind auf der Website der Regierungsstatthalterämter unter «Unterlagen für Grossanlässe» erhältlich.

Weitere Informationen

Öffentlichen Strassenraum nutzen

Wird für eine Veranstaltung öffentlicher Strassenraum beansprucht, ist eine gebührenpflichtige Bewilligung der Gemeinde erforderlich.

Weitere Informationen

Private Feste und Veranstaltungen

Veranstaltungen sind privat, wenn ein Gastgeber persönlich zum Fest einlädt. Diese Anlässe werden nicht öffentlich ausgeschrieben und der Personenkreis ist eingeschränkt.

Bedingung ist, dass solche Anlässe nicht einem gewerblichen Zweck dienen, beispielsweise der Kundenbindung oder der Verkaufsförderung.

Private Feste benötigen keine gastgewerbliche Einzelbewilligung, andere Bewilligungen müssen aber unter Umständen trotzdem eingeholt werden (z. B. die temporäre Benutzung des öffentlichen Strassenraums, Veranstaltungen im Wald, Musik im Freien). Die dazugehörigen Informationen finden Sie in den entsprechenden Abschnitten.

Feuerwerke - Abbrandbewilligungen
Gastgewerbliche Einzelbewilligung / Festwirtschaft
Grossanlässe
Lotto, Tombola, kleine Pokerturniere
Nutzung (temporär) des öffentlichen Strassenraums der Gemeinde
Reklame - Gesuch einreichen
Sportveranstaltungen auf Kantonsstrassen
Veranstaltung - Gesuch einreichen
Veranstaltungen im Wald und in Waldesnähe
Veranstaltungen mit Musik und/oder Laser
Gemeindeschreiberei

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