Renten-Anmeldungen
Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente oder Hilflosenentschädigung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa drei Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtig für die Berechnung der Erziehungsgutschriften ist die Angabe der AHV-Nummern der Kinder. Bei geschiedenen Antragstellern muss ausserdem das Scheidungsurteil eingereicht werden. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre ist möglich, hat aber eine Rentenkürzung von 6,8 % bzw. 13,6 % zur Folge.