Tod zu Hause
Benachrichtigen Sie einen Arzt (bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt). Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Tod im Spital oder im Alters- und Pflegeheim
In diesem Fall sind die Spital- oder Heimverwaltungen für die Todesbescheinigungen zuständig.
Tod infolge Unfalls, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen
Benachrichtigen Sie die Polizei, Telefon 117 (auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen).
Mitteilung an das Zivilstandsamt
Innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen Sie (oder der Bestatter) den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Ist die Person in Mühleberg verstorben, ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18A, 3008 Bern, Tel 031 635 42 00, für die Ausstellung einer Todesmitteilung zuständig.
Für die Meldung beim Zivilstandsamt müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis
- Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte)