Siegelung

Bei einem Todesfall ist gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen (Vermögensaufnahme) durch den/die Siegelungsbeauftragte/n der Gemeinde Mühleberg. In der Regel erfolgt die Aufnahme erst nach der Bestattung. Eine tatsächliche Siegelung erfolgt nur in speziellen Situationen. 

Für die Errichtung des Siegelungsprotokolls wird die Siegelungsbeauftragte mit der Familie und/oder nahen Verwandten Kontakt aufnehmen. Nachfolgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:

  • Personalien der gesetzlichen Erben (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister), sofern vorhanden
  • Testament (wenn vorhanden)
  • Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
  • Auszüge der Bank- und Postkonten (wenn möglich per Datum des Todes)
  • Wenn Liegenschaften ausserhalb der Wohngemeinde vorhanden sind: Dokumente, welche über den amtlichen Wert Auskunft geben
Informationen für Erbinnen und Erben
Gemeindeschreiberei
Todesfall

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