Lottos/Tombolas

Die Durchführung von Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen ist meldepflichtig. Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.

https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/lottos-tombolas.html
Onlineformular Lottos/Tombolas
Gemeindeschreiberei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

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