Seit dem 1. Januar 2021 gelten Neuerungen beim Bewilligungs- bzw. Meldeverfahren bei Kleinspielen. Lottos und Tombolas sind neu meldepflichtig bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abt. Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern. Meldepflicht: 30 Tage vor der Veranstaltung.