Feuerwehrdienstersatzabgabe

Dienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer. Die Dienstpflicht beginnt mit dem 19. Altersjahr und endet mit dem 50. Altersjahr. Wer nicht aktiv Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 16 % der einfachen Steuer aber max. CHF 200.00.

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