Personen- und Adressauskunft
Personen- und Adressauskünfte an Privatpersonen und Firmen werden nur auf schriftliche und begründete Anfrage erteilt. Die Antwort erfolgt schriftlich und gegen eine Gebühr von CHF 10.00. Telefonische Auskünfte werden nur an amtliche Stellen erteilt. Gemäss Datenschutzgesetz dürfen folgende Auskünfte erteilt werden:
- Name
- Vorname
- Geschlecht
- Jahrgang
- Zivilstand
- Heimatort
- Beruf und Titel
- Handlungsfähigkeit
- Sprache
- Zu- und Wegzugsdatum
- Neuer Wohnort