Testamente und letztwillige Verfügungen können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg deponiert werden. Eine Rückgabe erfolgt nur an den Testaten oder eine durch ihn bevollmächtigte Person.
Es wird eine einmalige Gebühr von CHF 30.00 erhoben. Bei einem Todesfal prüft die Gemeindeverwaltung ob ein Testament hinterlegt ist. Ist dies der Fall, wird es in gesetzlicher Weise durch das zuständige Organ oder den beauftragten Notar eröffnet.