Übertrittsverfahren von der Primarstufe zur Sekundarstufe I
Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe I zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden. Wenn sich Eltern und Lehrkraft bei einem Übertrittsentscheid in die Sekundarstufe I nicht einigen können, soll das Kind an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen können. Diese ersetzt das Einigungsgespräch.