Wer von der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich mit dem Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis abzumelden. Benötigt werden das Wegzugsdatum sowie die vollständige, neue Wohnadresse.
Militärdienstpflichtige wenden sich für die allgemeine Meldepflicht (Zu-/Wegzug, Adressänderung, Berufsänderung etc.) siehe unter Links.